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Unsere Mitglieder bestimmen die Höhe ihrer Zuwendung selbst, wobei der monatliche Mindestbeitrag 5 € beträgt. Obwohl der VfL Brake gemeinnützig ist, kann aufgrund von § 10b Abs. 1 Satz 2 EkStG für den Mindestbeitrag keine Spendenbescheinigung erstellt werden.
Für alle darüber hinaus gehenden Zahlungen erhalten sie selbstverständlich einen abzugsfähigen Zuwendungsbescheid am Anfang des Folgejahres per Post. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung finden sie im Bereich Sponsoring.